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Asbestsanierung gemäß TRGS 519 - Utg Schadstoffsanierung - Schadstoffsanierung Saarland

Was ist Asbest?

Asbest ist ein Naturstoff, ein anorganisches faseriges Material. Es wurde im Baubereich vorwiegend als Blauasbest (Krokydolith), Weißasbest (Chrysotil) als auch Braunasbest (Amosit) eingesetzt. Asbest hat eine große Hitzebeständigkeit, eine hohe Zugfestigkeit und ist beständig gegen Laugen und Säuren.

Vorkommen

Asbest als "Stoff der 1000 Möglichkeiten" findet sich - trotz des Verwendungsverbotes in der gesamten EU seit 2005 - immer noch in folgenden Produkten:

Festgebundene Asbest-Produkte

  • Asbestzement-Dach- und Fassadenplatten
  • Asbestzement-Rohre und Formteile
  • Kunststoffbodenbeläge (Venylasbest)

Schwachgebundene Asbest-Produkte

  • Asbesthaltige Nachtspeicheröfen und Großblockspeicher
  • Spritzmassen und Feuerschutzplatten
  • Isolationsmatten, Schnüre und Gewebe
  • Spachtelmassen, Putze und Farben

Risiken

Wenn Asbest mechanisch bearbeitet wird, werden Fasern freigesetzt, die eingeatmet in einem Zeitraum von ca. 15 bis 40 Jahren Krankheitsbilder der Atmungsorgane auslösen können, wie Asbestose, Bronchialkarzinom. Es sterben in Deutschland immer noch sehr viele Menschen an den Folgen der anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit.

Sanierung

Asbest-Sanierung /Asbest-Entsorgung dürfen nur zugelassene Firmen ausführen, die den Anforderungen der Asbest-Richtlinie sowie der TRGS 519 entsprechen. Es sind die entsprechenden Sachkundenachweise erforderlich. 

Das Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten dürfen nur Firmen ausführen, welche die Zulassung nach §39 GefStoff, Anhang I, Nr. 2, 2.4.2, Abs. 4 besitzen. Diese Arbeiten werden in der Regel unter Schwarzbereichsbedingungen ausgeführt (Personenschutzausrüstung, Maske, Unterdruckhaltegeräte, HVS K1-Sauger, Schleusentechnik).

Vor Freigabe der Sanierungsbereiche und dessen Abbau, werden Raumluftmessungen gemäß VDI 3492 durchgeführt.

Die Richtlinie beschreibt drei Methoden zur Asbestsanierung:
Entfernen, Beschichten, Räumliche Trennung.

Für die Ausführung aller Arbeiten an Asbest besteht die Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (LUA Saarbrücken).

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