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KMF-Sanierung gemäß TRGS 521 - Utg Schadstoffsanierung - Schadstoffsanierung Saarland

Was ist KMF?

KMF (künstliche Mineralfaser) besteht aus anorganischen Fasern mit glasiger Struktur, welche in technischen Verfahren (Zerschleudern, Zerblasen) aus geschmolzenen Rohstoffen hergestellt wird. KMF ist nicht brennbar und besitzt sehr gute Wärmedämmeigenschaften.
Als KMF bezeichnet man Stein- und Glaswolle.

Vorkommen 

KMF wurde in folgenden Baustoffen verwendet:

Wärme- und Kälteschutzprodukte
wie Rohrisolierung, Gebäudeisolierung, Behälterisolierung,
Kühlhäuser, etc.

Schall- und Brandschutzprodukte
wie Gipskarton als Isolierung in Ständerwänden,
als Gipskartonisolierung auf Decken

Bau- und Industriebereich
als Trittschalldämmung unter Estrich, Akustikdecken (OWA), Fassadendämmung, etc.

Bis Mai 2000 wurde die sogenannte „Alte KMF“ verwendet.

Risiken

Bei der "Alten" KMF können gefährliche Fasern freigesetzt werden, die Krebs erzeugen können. Es kann bei der Verwendung zu Haut- und Atemwegsreizungen kommen. Eingestuft wird nach den Kriterien der TRGS 905. Seit Juni 2000 wird zwischen "Neuer" und "Alter" KMF unterschieden, der Unterschied ist optisch oft nicht feststellbar. In Deutschland gelten seitdem spezielle Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung für die Herstellung sowie für die in den Verkehr gebrachte und verwendete Mineralwolle.

Sanierung

Beim Umgang mit „Alter“ KMF ist grundsätzlich die Einhaltung der TRGS 521 mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen zu beachten. Die „alte“ künstliche Mineralfaser ist als krebsverdächtig einzustufen. Es besteht derzeit keine Sanierungspflicht.

Die „Neuen“ KMF-Produkte werden als nicht krebsverdächtig eingestuft. Bei umfangreichen Entsorgungsmaßnahmen sind Schutzmaßnahmen wie Schwarz-Weiß Trennung, Luftaustauschgeräte, etc., vorzunehmen. Vor Freigabe der Sanierungsbereiche werden Raumluftmessungen gemäß VDI 3492 durchgeführt. Die Arbeiten an KMF-Produkten sollten Fachfirmen gemäß TRGS 519 / 521 anvertraut werden.

Wir können anhand einer Materialprobe überprüfen, ob es sich um „alte“ oder „neue“ KMF handelt.

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